Im 3. Quartal wird ein Genehmigungsverfahren mit 30 Tagen Frist gestartet. Frühestens nach den Gerichtsferein (15.7 - 15.8.2026) soll es losgehen. Wir bleiben dran.
Punkte für dieses Verfahren:
- Bessere Begründung, weshalb trotz grosser Veränderungen in der Paschga dennoch nur die Immissionsgrenzwerte gelten und nicht die Planungswerte, die strenger sind. Dass nur der Campingplatz
und ein Bauernhof in der Paschga betroffen seien, darf doch nicht wahr sein!
- Wurde in den vergangenen Jahren Lärm nach Walenstadt verschoben? (z.B. als Entlastung von Chur/Felsberg) Wenn ja: Es sollen Rückverschiebungen vorgenommen werden, um einen Ausgleich zu
schaffen.
- Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es noch?
- Weitere Massnahmen definieren: Beispielswiese sollen ausserkantonale Blaulichtorganisatione zuerst im eigenen Kanton schiessen und nicht in Walenstadt.
- Massnahmen im Sinne des Vorsorge-Prinzips definieren. Die momentan vorgeschlagenen Massnahmen scheitern an der Kosten-Nutzen-Schwelle, weil aus Sicht Grenzwert kaum jemand betroffen sei.
- ... (weitere Punkte werden folgen)